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Geld sparen in der KFZ Versicherung ? Wenn die Leistungen stimmen, immer

Aktuell steht wieder, wie jedes Jahr um diese Zeit, die Überprüfung der KFZ Versicherung an. Die meisten Verträge sind immer noch bis zum 30.11. kündbar und enden dann zum 31.12. .

In den Medien wird fast einheitlich nur von Beitragsersparnissen geredet. Leider selten von Leistungen. Ein Vermittler der so agieren würde, würde genau von diesen Medien und
Verbraucherzentralen zurecht angeprangert werden.

Wie sollte man nun vorgehen ?
Was ist zu beachten ?

Als Erstes sollte man die Leistungen begutachten. Welche Leistungen sind für mich zwingend ?

Welcher Betrag wird von der
Versicherung im Falle eines Totalschadens erstattet ?

Wer ein neues Fahrzeug erwirbt, insbesondere z.B. finanziert oder least, sollte mind. Eine GAP Regelung berücksichtigen.

Erläuterung:  Ein Neuwagen hat gerade in den ersten Jahren den höchsten Wertverlust. Im Falle eine Totalschadens kommt es dann sehr oft zu dem Fall, dass die
Versicherung nur den Zeitwert erstattet, die Finanzierungssumme
(incl. Zinsen) jedoch wesentlich höher ist. Diese Differenz wird nun
über die GAP Deckung erstattet.

Wer ein neues Fahrzeug erwirbt, bekommt nach 6 Monaten nur noch den Zeitwert erstattet. Wer nach z.B. einem Jahr, im Falle eines Totalschadens, nur noch 60-70% seines
Kaufpreises bekommt, der hat also hier erhebliche Verluste hinzunehmen. Bei 30.000 Euro Kaufpreis machen 30% bereits 9000 Euro Verlust aus.

Hier gibt es Versicherer, die die Neuwertentschädigung auf 12, 18 oder gar 24 Monate verlängern.

Ähnliches gilt für den Kaufpreis eines Gebrauchtwagens. Hier sind Fristverlängerungen selten so wie bei Neuwagen möglich. Doch 12 Monate findet man durchaus in dem ein
oder anderen Tarif.

Wie werde ich im Schadenfall zurückgestuft ?

Nach einem Unfall kommt es in der Vollkasko oder in der Haftpflichtversicherung zu einer Rückstufung.
Umgangssprachlich steigen die Prozente. Tatsächlich ändert sich die sogenannte Schadenfreiheitsklasse. Die Versicherung wird teurer.
Manchmal kommt es richtig dicke. Dann, wenn es in einem Jahr zu 2 Schäden kommt. Die Rückstufungen im Schadenfall sind hier unterschiedlich definiert. Vor allem die Billigangebote stufen stärker zurück.

Viele fahren noch in einer niedrigen Schadenfreiheitsklasse (also hohe Prozente). Nach einem einzigen Unfall steigt der Beitrag dann tlw. 50% oder noch mehr an.

Vielleicht ist hier ein Rabattretter interessant. Einige Anbieter bieten diesen nicht nur als Belohnung für sehr hohe SF Klassen an. Der Mehrbeitrag kann sich rechnen.

Wie ist der Zusammenstoß mit Tieren versichert ?

Viele Tarife sehen Versicherungsschutz bei einem Zusammenstoß mit Haarwild vor. Hier ist die landläufige Meinung die, dass es sich um Tiere mit Haaren handelt. Das ist falsch
! Richtet sich der Begriff nach der Jagdverordnung, unterscheidet man zwischen Haarwild, Schalenwild, Hochwild, Niederwild, Federwild. Für jeden verständlich ist noch, dass der Zusammenstoß mit einem Vogel (ein Bussard kann auch hohe Schäden verursachen) hier nicht versichert ist. Überrascht sind die Menschen, wenn dann auch der
Zusammenstoß mit Pferd, Hund, Schaf usw. nicht versichert sind.

Wie sind Bissschäden, z.B. durch einen Marder versichert ?

Ein weiterer Punkt sind z.B. die Marderschäden. Wer den Marderbiss versichert hat sollte folgendes Wissen: Zunächst einmal kann es auch zu anderen Tierbissen kommen.
Diese wären nicht versichert. Doch wenn nur der Marderbiss versichert ist, dann handelt es sich bei den versicherten Teilen um z.B. den Schlauch, in den der Marder gebissen hat.

Nicht aber um die Folgeschäden, die weitaus größer sein können.

Dies waren nun einige Punkte. Es gibt weitere Punkte, die für den ein oder anderen Menschen interessant sein können.

Warum diese Punkte in den Medien regelmäßig nicht angesprochen werden, ist mir ein Rätsel.

Das Verbraucherzentralen, Stiftung Warentest (Finanztest) diese Themen auch allenfalls umreißen ist mir auch ein Rätsel.

Einen Vermittler, insbesondere ein Makler, der so vermittelt, kann man wohl getrost als unseriös bezeichnen.

Hat man nun die notwendigen Leistungen definiert, kann man im nächsten Schritt die evtl. sinnvollen Leistungen definieren.

In einem Vergleich sollten dann die notwendigen Leistungen bestmöglich erfüllt sein. Je nach Differenz zwischen den Beiträgen, kann man nun überlegen, ob einem evtl.
sinnvolle Leistungen einen bestimmten Mehrbeitrag Wert sind oder nicht.

Erschreckend finde ich übrigens den immer wieder aufkommenden Hinweis, dass  Vermittlungen in diesem Bereich provisionsgesteuert sein.

Einmal davon abgesehen, dass die Provison im KFZ Bereich so niedrig wie in keinem anderen Bereich sind, sind diese Aussagen auch inhaltlich falsch.

Es gibt Versicherer, die stecken Millionen in die Werbung und verzichten weitestgehend auf Provision. Neben der Werbung sind auch mehr Mitarbeiter in Callcentern
notwendig. Im Schadenfall gibt es dann halt auch nur ein Callcenter mit Angestellten (Also Interessenvertretern des Arbeitgebers) Mitarbeitern. Übrigens, der ein oder andere Anbieter verschwindet dann auch wieder (Bsp. INEAS oder einmal SunDirect)

Es gibt aber auch Versicherer, die z.B. weitestgehend auf Werbung verzichten und das Geld dann in Form von Provisionen auszahlen.
Es gibt auch Sondertarife, die nur bestimmte Makler verwenden können. Diese sind nicht nur tlw. Bis zu 40% günstiger als der Normaltarif, sondern beinhalten vereinzelt
auch mehr Leistungen. Diese tauchen in der Regel in keinem Vergleich auf.

Im Ergebnis gibt es bei einem Online oder Finanztestvergleich nur selten einen Beitragsvorteil (nach internen Auswertungen des eigenen Kundenstamms unter 10%). Dagegen gibt es für gleiche, oder sogar weniger Beitrag mehr Leistung (in
fast 100% der ausgewerteten Fälle).

Übrigens, der Makler haftet für seine Produktempfehlungen. Der Angestellte Vertreter bedingt. Die Verbraucherzentrale und Testzeitschriften nicht.

Ihr Frank Eßmann

 

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Wahrheit und Dichtung in den Medien – Information zur Deckelung der PKV Prämien

Als wichtigen Bestandteil unserer Demokratie sehe ich die Pressefreiheit. Im Umkehrschluss sollte es zur Verpflichtung eines Journalisten gehören, hier objektiv und vor allem in der Sache korrekt zu berichten.

Von dieser wunderbaren These haben wir uns mittlerweile weit entfernt.

Daher hier ein wenig Aufklärung: (Thema Deckelung der PKV Provisionen)

In der Privaten Krankenversicherung werden jährlich ca. 5 Milliarden Euro Provisionen generiert. Davon werden ca. 2,5 Milliarden Euro Provisionen durch so genannte Umdeckungen generiert. Dies bedeutet, der Kunde wechselt seine PKV, der Vermittler erhält dafür erneut Provisionen.

Der Vermittler ist hier in der Regel nur 1 Jahr (vereinzelt 2 Jahre) in der Stornohaftung. Stornohaftung bedeutet, der Vermittler muss innerhalb dieser Zeit einen Teil der erhaltenen Provision zurück zahlen. Innerhalb der Stornohaftungszeit stellt also die Provision eine Art Darlehen der Versicherung an den Vermittler dar.

Da, oft zum Nachteil der Kunden hier bereits nach 2-3 Jahren dem Kunden empfohlen wurde, die Gesellschaft zu wechseln, konnte der Vermittler also immer wieder neue Provisionen generieren. Demgegenüber ist der Bestand an Versicherten in der PKV aber nur geringfügig gewachsen.

Ein Problem, welches zurecht angeprangert wurde und wird.

Woher kommen solche Exzesse. Sicherlich von hier nicht sauber arbeitenden Vermittlern. Werbung mit KV ab 59 Euro fördert dies noch zusätzlich. Strukturvertriebe bei denen sich Vermittler die Provisionen auf unzähligen Karriereebenen teilen müssen, fallen sicherlich ebenso häufiger negativ auf. Ich will aber keinen Berufsstand ausnehmen. Es gibt sicherlich auch in Maklerkreisen Vermittler, die deren eigentlichen Auftrag nicht so nachkommen wie er per Gesetz eigentlich gedacht ist.

Mit der geplanten Verlängerung der Stornohaftung ist hier sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung getan.

Den Kunden jedoch interessiert, welche Leistungen er für welchen Beitrag erhält. Ich bin der festen Überzeugung, dass eine gute Beratung hier keine Provisionsexzesse zulässt. Denn der Kunde kann jederzeit prüfen ob die neu empfohlene Versicherung seinen Vorgaben entspricht, bzw. kann den Vermittler mit unzähligen Fragen zur Ehrlichkeit zwingen.

Der Ansatz muss also die Verbesserung der Beratungsqualität sein.

Niemanden interessiert es ob der Händler für ein Möbelstück 40 bis übliche 60% Provision erhält. Den Kunden interessiert was er für sein Geld bekommt. Und wenn ich 100 Euro für einen Gegenstand zahle, dann interessiert es niemanden ob der Verkäufer davon 10 oder 20 Euro verdient. 100 Euro sind 100 Euro.

Die Provision der PKV wird kalkuliert auf die theoretische Laufzeit eines Vertrages und beträgt in der jetzt geplanten Variante 3,3% des Beitrags. Kaum ein anderes Produkt, außer eine Pauschalreise, beinhaltet wohl so wenig Provision. Allerdings: Durch die Umdeckungen, Kündigungen usw. potenziert sich diese Summe. Ergo kann es keine Lösung sein die Provision zu limitieren. Es muss die Potenzion reduziert werden.

In den Medien wird nun völlig falsch, ich behaupte bewusst falsch berichtet.

Zunächst wird davon gesprochen, dass es zu Provisionsausschüttungen von bis zu 18 Monatsbeiträgen kommt.

Dies ist ganz einfach nachweislich falsch und sicherlich in Kreisen der Journalisten bekannt.

Ursprung dieses Gerüchtes ist nach meinen Infromationen eine Umfrage, durch die Fa. Psychonomics bei Köln. Ein große Zahl Vermittler wurde zu u.a. Provisionen befragt. Ein Makler schrieb aus Versehen (!) 18 MB. Alle anderen blieben deutlich unter 18 MB, in den bekannten Regionen von 6 – 9 MB.

Ein seriöser Journalist hätte nun forschen können, ja müssen. Warum gibt es 1 Vermittler der doppelt so viel bekommt wie alle anderen. Der Irrtum wäre vor Veröffentlichung aufgeflogen.

Tatsache ist, und hier wird wieder bewusst falsch informiert, dass der Vermittler am Ende der Nahrungskette sitzt und als freier Vermittler 5 – 8 MB, mit Sondervergütungen (oft zeitlich limitierte Aktionen) auch einmal 9 MB bekommt.

Große Vertriebe verdienen hier mehr. Einige Versicherer machen dies Spielchen nicht mit. Somit werden auffälliger Weise diese Gesellschaften von den Vertrieben vermieden. Wenn sich 8 MB (Monatsbeiträge) 10 Ebenen teilen müssen, bleibt halt für den Vermittler nicht viel übrig.

Allerdings machen Parteizeitungen fleißig Werbung für diese Vertriebe. Man sitzt mit der Kanzlerin an einem Tisch und es gibt Kooperationen für Parteimitglieder. Nicht mit einem Makler. Nein, ebend mit diesen Vertrieben.

Wenn man nun die Provision in der Spitze tatsächlich deckeln würde, hätten die Vertriebe etwas mehr Probleme. Jedoch steigert dies nicht zwangsläufig die Beratungsqualität. Also : Thema verfehlt.

Wohl aufgrund oben genannter Verbindungen wird es aber in der Praxis kaum eine Deckelung der Provisionen geben.

Denn der neue Entwurf sieht nach mir bekannten Informationen eine Deckelung der Provisionen auf 9 MB für die substitutive Krankenversicherung vor. Substitutiv bedeutet für die Bereiche Ambulant, Zahn. Nicht für z.B. Zahn, Tagegelder und andere Zusatzversicherungen.

Auch soll es wohl keine Deckelung der Bestandsprovisionen geben, die im Umkehrschluss steigen könnten. Auch pauschale Aufwandsentschädigungen, wie Bürokostenzuschuss usw. können wohl weiter fließen und werden nicht gedeckelt.

So zumindest die anscheinende Entwicklung !

Was genau hinten herauskommt wird man dann sehen. N-TV berichtet heute (neben der erneuten mutmaßlichen Falschinformation von 18 MB), dass die Entscheidung morgen, den 19.10. fällt.

Die würde mich überraschen. Geplant war zum 19.10. die letzte Lesung. Die Verabschiedung sollte zum 28.10. erfolgen. Theoretisch, wenn auch unwahrscheinlich, wären also auch nach dem 19.10 noch Änderungen möglich. Aber vielleicht weiß N-TV ja mehr. Bei journalistischen Qualität des Berichtes darf man aber zurecht Zweifel haben.

Ihr

Frank Eßmann

 

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